Mieter im eigenen Haus werden
Der Mieter einer Genossenschaftswohnung ist gewissermaßen Mieter im eigenen Haus und hat ein lebenslanges Wohnrecht. Dies macht allerdings auch gewisse Regeln notwendig.
Einige Regeln hier kurz aufgeführt.
- Jeder Mieter muss Mitglied der Baugenossenschaft sein.
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Die Mitgliedschaft erfolgt durch eine schriftliche Beitrittserklärung.
- Die Höhe eines Geschäftsanteiles beträgt 390,00 €.
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Die Anzahl der benötigten Anteile richtet sich nach der Größe der
Wohnung (z.B. 2 ZKB-Wohnung = 2 Anteile). - Ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 10,00 € ist bei Erwerb der Mitgliedschaft zu zahlen.
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Das Mitglied kann durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären.
Die Kündigungsfrist ist in der Satzung geregelt. - Alle Mitglieder haben unabhängig von der Anzahl der erworbenen Geschäftsanteile gleiche Rechte.

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