Werden Sie Mieter im eigenen Haus

Der Mieter einer Genossenschaftswohnung ist gewissermaßen Mieter im eigenen Haus und hat ein lebenslanges Wohnrecht und unter anderem auch die Möglichkeit, im Rahmen der Mitgliederversammlung, Entscheidungen zu treffen.

Dies macht auch gewisse Regeln notwendig:

  • Jeder Mieter muss Mitglied der Baugenossenschaft sein.

  • Die Mitgliedschaft erfolgt durch eine schriftliche Beitrittserklärung.

  • Die Höhe eines Geschäftsanteiles beträgt 390,00 €.

  • Die Anzahl der benötigten Anteile richtet sich nach der Größe der Wohnung (z. B. 2 ZKB-Wohnung = 2 Anteile).

  • Ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 10,00 € ist bei Erwerb der Mitgliedschaft zu zahlen.

  • Das Mitglied kann durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären. Die Kündigungsfrist ist in der Satzung geregelt.

  • Alle Mitglieder haben unabhängig von der Anzahl der erworbenen Geschäftsanteile gleiche Rechte.

Wenn Sie also an einer Wohnung interessiert sind, füllen Sie einfach den Interessentenbogen aus.

Download Interessentenbogen

KONTAKT

Geschäftsstelle
Holzmühler Weg 12
35457 Lollar
 

06406 1574
info@baugenossenschaft-lollar.de

SPRECHZEITEN

Montag: 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 - 16.00 Uhr
Sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung